Wie geplant habe ich zwischen den Feiertagen leicht verständliche Kost im Fernsehen betrachtet, wie zum Beispiel eine Folge von und mit dem Traumschiff. Mit genau diesem Schiff ging es dann übers Land oder durch die Luft in den U.S. Bundesstaat Utah, wo Wolfgang Fierek mit den beiden Kapitänen eine Motorradtour machte.
Ja, Du ahnst es vielleicht schon: zum abertausendsten Mal wurde die Motorradfahrt mit Steppenwolf’s „Born To Be Wild“ unterlegt. Sogar zweimal. Welch kreative Meisterleistung! Zwischendurch gab es zur Abwechslung „Sweet Home Alabama“, wobei Utah und Alabama gut 1.400 Meilen mit dem Auto auseinanderliegen. Geografie: Note 6. Aber natürlich, der Deutsche am Fliesentisch frisst es und klatscht dabei feste auf die Eins und die Drei.
Aus genau diesem Grund ist der Verfasser dieser bösen Zeilen so froh darüber, seine Film- und Fernsehmusik überwiegend in den USA loszuwerden, wo man a) einfach einen breiteren musikalischen Horizont hat und b) die gesetzlich-rechtlichen Rahmenbedingungen derartige Entgleisungen deutlich einschränken.
In deutschen Landen hat nämlich die GEMA – auch in Kooperation mit der GVL – einen Rahmenvertrag mit sämtlichen Fernsehsendern abgeschlossen. Dieser berechtigt alle öffentlich-rechtlichen und privaten Sender, sich für ihre hauseigenen Produktionen am gesamten GEMA-Repertoire zu bedienen, ohne mit den Rechteinhabern (Musiker, Labels, Verlage) gesonderte Lizenzen über die Verwendung der Komposition und/oder der Aufnahme aushandeln zu müssen. Das gilt auch für unabhängige Produktionsfirmen, die speziell im Auftrag eines Senders produzieren. Im GEMA-Repertoire ist natürlich auch das Repertoire sämtlicher ausländischer Partnergesellschaften eingeschlossen.
Die sehr günstige Nutzungsgebühr legt dabei die GEMA fest, und diese Gebühr bleibt für alle Musikstücke gleich. Über den Daumen gepeilt sagt man ‚100 Euro für eine Minute bei der ARD‘. Jedenfalls in der U-Musik. Abgerechnet wird hinterher anhand der eingereichten Musikfolgebögen („Cue Sheets“).
Die Folge? Du, ich und unsere Musik müssen mit den ganz großen Hits der Welt konkurrieren, wenn es um die Verwendung im deutschen Fernsehen geht. Na, was wird man dort wohl wählen? Unseren saucoolen, rebellischen, All-American Biker-Rock-Song oder wieder „Born To Be Wild“? Natürlich, wir beide ziehen den kürzeren.
Das läuft in den USA anders. Dort müssen die Nutzungeslizenzen sowohl für die Komposition als auch für die Aufnahme („Master“) mit den Rechteinhabern oder ihren Vertretern im einzelnen ausgehandelt werden. Und das würden sich die Jungs von Steppenwolf dann ordentlich etwas kosten lassen: „You want ‚Born To Be Wild‘? You’re gonna pay wild!“.
Da das Budget der Produktionsfirma diesen Luxus nicht zulässt (jedenfalls nicht dauerhaft), wird man dort auf die (meist instrumentale) Musik unabhängiger Musiker zurückgreifen, die über sogenannte Music Libraries speziell zu diesem Zweck angeboten wird. Die deutlich geringere Nutzungsgebühr für das Master („Sync Fee“) erfreut Deinen und meinen Geldbeutel trotzdem – selbst wenn es nur die üblichen Backend-Tantiemen sind. Immerhin erhalten wir dadurch in den USA eine Chance, im Fernsehen platziert zu werden, die uns zu Hause in diesem Maße nicht zugute kommt.
Also, „Go West“, zumindest mit Deiner Musik. Geht auch von zu Hause aus.
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