Hier ist nun der dritte und letzte Teil der kleinen „Musik für Film, Fernsehen und Werbung“ Reihe, in dem wir uns mit den Deals, dem Einräumen von Rechten sowie – natürlich – dem lieben Geld befassen werden. An dieser Stelle zur Sicherheit der Hinweis, dass der Verfasser dieser Zeilen kein Rechtsanwalt ist, dieser Artikel somit auch keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich informativen Charakter hat. Dann mal los…
Synch-Lizenzen
Damit ein Nutzer wie ein Filmproduzent oder eine Werbeagentur Eure Musik in seiner Produktion verwenden darf, müsst Ihr ihm das Recht dazu einräumen. Dieses Recht gewährt Ihr mittels einer Synch-Lizenz, die, wie der Name vermuten lässt, dem Nutzer gestattet, Eure Musik mit seinem Filmwerk zu synchronisieren.
Diese Lizenz dürft Ihr Euch natürlich etwas kosten lassen (mehr dazu weiter unten), das fällige Geld wird als Synch-Fee bezeichnet. Gerne wird man Euch auch „nur“ auf die zu erwartenden GEMA Tantiemen vertrösten wollen. Allerdings ist hier zu unterscheiden, dass die (möglichen) Tantiemen der Lohn für die Komponisten darstellen, die Synch-Fee dagegen soll Interpreten und Produzenten entlohnen, die möglicherweise nicht an der Komposition beteiligt sind. Lasst Euch also nicht billig abspeisen.
GEMA oder nicht?
Im Bereich der ‚Production Music’ wird sehr viel GEMA-freies Material angeboten, Musik also, für die der Nutzer keine zusätzlichen Gebühren an die GEMA abführen muss, was ihm die Verwendung durchaus erleichtert. GEMA-freie Musik ist meist instrumental und – das hat sich in der Branche auch herumgesprochen – meist nicht von besonders hoher Qualität.
Welchen Weg Ihr gehen wollt, dürft Ihr wie immer selbst entscheiden. Allerdings werden für GEMA-freie Musik in der Regel keine höheren Synch-Fees bezahlt als für GEMA-pflichtiges Material – und Ihr würdet es bestimmt schade finden, wenn die Produktion mit Eurer Musik doch einmal im Fernsehen läuft und Ihr dann keine Tantiemen mehr dafür bekommt.
Direkter Deal mit dem Nutzer
Normalerweise erstrecken sich Verträge über mehrere Seiten. Die Grundzüge einer „Synchronisations-Vereinbarung“ können aber auch auf eine A4 Seite passen. Neben dem Songtitel klärt Ihr den Namen der Produktion, deren Art (TV Dokumentation, Industriefilm, Spielfilm, Werbespot etc.), ggf. das Medium, auf dem die Produktion vervielfältigt wird (z.B. bei TV Serien neben der Ausstrahlung auch Vervielfältigung auf DVD), die Länge des Songs sowie den genauen Verwendungszweck (Titelmelodie, Soundbett etc.). Zusätzlich könnt Ihr noch das Territorium festhalten, z.B. wenn es sich um einen (günstigen) Werbespot handelt, der vorerst nur im lokalen Fernsehen laufen soll.
Eine spätere Zuordnung von Tantiemen könnt Ihr erleichtern, wenn Ihr sämtliche GEMA Codes mit aufführt wie CAE/IPI (Eure Identität) und ISWCs (der weltweit einzigartige Erkennungscode Eures Songs) sowie bei internationalen Kunden die Zugehörigkeit zur Verwertungsgesellschaft.
Weiterhin solltet Ihr nämlich den Nutzer verpflichten, rechtzeitig der GEMA Meldung über die Musiknutzung zu erstatten und Euch eine Kopie davon zu geben. International bezeichnet man diese Formulare als Cue-Sheets.
Der Deal mit Music Libraries
Music Libraries schließen meistens einen nicht-exklusiven Vertrag mit Euch ab, in dem Ihr ihnen gestattet, als einer von vielen Eure Songs für Film-, TV- und Werbeproduktionen anzubieten. Ihr behaltet also sämtliche Rechte an Eurer Musik. Die etwas besseren Libraries nehmen nur exklusives Material auf, wofür deren Nutzer wiederum etwas höhere Synch-Fees zahlen.
Jene Synch-Fees teilt die Library im Normalfall zu gleichen teilen mit Euch, also 50:50. Darunter solltet Ihr nicht gehen.
Die vollautomatisierten Libraries kassieren meist nur die Synch-Fee, überlassen jegliche folgenden Tantiemen Euch, bzw. dem guten Willen des Nutzers, die betreffenden Nutzungen zu melden.
Viele Libraries, insbesondere in den USA, möchten jedoch – verständlicherweise – auch etwas an den Tantiemen mitverdienen, falls diese später erwirtschaftet werden. Dazu tritt die Library dann als Verleger Eurer Songs auf, um den Verlagsanteil der Tantiemen zu erhalten – und jetzt wird es interessant:
Re-Titling
Wenn Ihr einen Song auf nicht-exklusiver Basis bei mehreren Libraries gelistet habt, können diese natürlich nicht alle gleichzeitig auch Verleger dieses Titels werden, da sich hier ein Interessenkonflikt ergeben würde. Deshalb vergeben die Libraries Euren Songs neue Namen und registrieren ihn neu bei ihrer Verwertungsgesellschaft (meist erst dann, wenn eine Nutzung vorliegt) mit Euch als Komponisten und sich als Verleger.
Manche Libraries lassen sich von Euch die alternativen Songtitel vorschlagen, andere wiederum stellen Eurem Originaltitel lediglich ihr Kürzel voran. Das Re-Titling ist bei vielen Puristen umstritten, Musikern gibt es allerdings die Möglichkeit, mit mehreren Libraries zusammen zu arbeiten, ohne sich exklusiv binden zu müssen.
Das Geld
Was gibt es wofür? Die Lizenzgebühren (Synch-Fees) sind genau so variabel wie Konzertgagen. Meist hängen sie von mehreren Faktoren ab wie der Bekanntheit des Songs bzw. des Interpreten, des Territoriums, der Länge des Songs (bzw. des verwendeten Teiles), ob der Song im Vordergrund oder im Hintergrund gespielt wird und natürlich auch vom Budget des Nutzers.
Beispiele reichen von 20 Euro für Hintergrundmusik in einem Beitrag im Privatfernsehen über 600 Euro für einen nationalen TV Trailer bis hin zu 40.000 Dollar für einen Song in einem Werbespot während des Superbowl Finals.
Ein paar völlig unverbindliche Beispiele aus dem Leben ungesignter (!) Musiker möchte ich Euch natürlich nicht vorenthalten:
Internet Spot: EUR 75,00 bis 650,00
Games: EUR 100,00 bis 1.500,00
DVD Film: EUR 200,00 bis 500,00
Fernsehsendung (D, A, S): EUR 150,00 bis 450,00
Fernsehsendung (USA): EUR 400,00 bis 900,00
Radiospot (30 sec.): EUR 250,00 bis 900,00
TV Spot (USA): EUR 200,00 bis 1.500,00
…jeweils plus Tantiemen.
Wie Ihr seht, gehen die Preise weit auseinander. Dennoch hoffe ich, dass Ihr die (natürlich unverbindlichen) Preisspannen als Richtwerte für Eure Verhandlungen verwenden könnt.
Blanket License
Eine Sonderform der Lizenz stellt die Blanket License dar. Wie der Name vermuten lässt, ‚deckt’ sie mehrere (oder alle) Nutzungsarten ab und wird meistens auch für den kompletten Musikkatalog bzw. Themebereiche daraus vergeben. Die Blanket License kommt daher einer Art Flatrate gleich und wird überwiegend im Bereich der GEMA-freien Musik angewandt.
So, ich hoffe nun, dass Ihr durch diesen Dreiteiler ein wenig weiter seid als vorher und Ihr das Music Licensing als weitere Einnahmequelle erfolgreich nutzen könnt.
Wie immer: viel Erfolg
Julian Angel
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