Von billigen Souvenirs über Pizza zu Hot Dogs – in Hollywood ist alles „world famous“. Somit mag der Begriff des Hollywood Accounting auch zunächst nach einer berühmten Buchhaltungsfirma an der Ecke Hollywood Blvd. / Vine Street klingen. Tatsächlich ist es eine üble Praktik.
Kannst Du Dir vorstellen, dass weltberühmte Filme, die das zehnfache Ihrer Produkltionskosten einspielen, auf dem Papier Verluste machen? Mathematik war nie meine Stärke (Lehrer: „Hmm äh, Julian… 5…“ ich: „Gott sei Dank!“), aber es handelt sich hier um keine Rechentricks. Vielmehr läuft das so… halt, vorher noch etwas zu den Schauspielern – und im Übrigen kann es mit Musikern genau so laufen:
Nur die ganz großen Namen schaffen es, eine Umsatzbeteiligung auszuhandeln. Also einen Anteil der Beute, bevor sie durch den Fleischwolf gedreht wird. Die kleinen hingegen werden bestenfalls am Gewinn beteiligt – und dass der trotz riesigen Erfolges negativ sein kann, habe ich bereits erwähnt und werde es Dir im Schnelldurchlauf erläutern:
Das Geld, das ein Film einspielt, wird zwischen Mantel- und Schwesterfirmen hin und her geschoben. Die eigentliche Filmproduktionsfirma, mit der auch die Schauspieler, Regisseure und Autoren ihre Vereinbarung haben, zahlt also einer Schwesterfirma exorbitante Beträge für Marketing, Verwaltung, Buchhaltung sowie „miscellaneous expenses“, oder aber die Schwesterfirma sammelt selbst die Gewinne ein, schöpft ihre kreativ gestalteten Anteile ab und leitet dann die Kohle weiter an die Produktionsfirma.
Je nach Vertragsgestaltung „darf“ dann jede beteiligte Firma noch einmal „overhead expenses“ für Vertrieb, Werbung und Verwaltung einbehalten, ehe es an die Verteilung dessen geht, was übrig bleibt – wenn…
Auch das Musikbusiness ist vor kreativer Buchführung nicht gefeit. Lies gerne einmal die Autobiografie von van Halen Sänger David Lee Roth „Crazy From The Heat“, seine Ausführungen zu Entertainment Anwälten sind sehr amüsant („schau nach Falten in der Kniekehle“).
Nimm an, Du hast einen Plattenvertrag mit einem international agierenden Label. Verkäufe (und Tantiemen) im Ausland werden zunächst von der ausländischen Niederlassung kassiert und dann, Du ahnst es schon, „verwaltet“, dazu etwas Overhead abgezogen und weitergereicht an die Niederlassung in Deinem Land. Abzüglich Bankgebühren, ggf. Wechselkursverluste.
Die heimische Niederlassung macht kurz den Fleischwolf und – voilà – hier ist Dein bescheidener Anteil. Sei froh, wenn nicht noch eine europäische Zentrale dazwischengeschaltet ist :-)
Vorbeugen kannst Du diesem Spaß, indem Du darauf achtest, dass Dein Anteil immer an der Quelle abgerechnet wird, also in dem Land, in dem Dein Geld verdient wurde (Englisch „Computed at Source“). Meine BMG Tantiemen aus den USA erhalte ich somit direkt aus New York, bevor man in Berlin noch einmal zugreift.
Und sollte sich dieser Tipp nun anhören wie der Ratschlag eines Rechtsanwaltes, nein, das soll keiner sein. Ich bin kein Anwalt, sondern ein langhaariger Rocker – also vertrau mir nicht. Lass Dich von einem studierten Experten beraten.
Gerne stehen in Plattenverträgen auch so schöne Dinge wie „Taschenabzug“ (gemeint ist die Herstellung von Plattenhüllen und CD Booklets – und damit im Grunde die gesamte Herstellung der Tonträger) oder „Werbekosten“, für die jeweils ein paar Prozente einbehalten werden – obwohl solche Posten eigentlich bereits in der Kalkulation von Musikverkäufen enthalten sind.
Auch sehr beliebt ist die (Un)art, lediglich 90% der verkauften Einheiten abzurechnen. Die fehlenden 10% werden dann gerne als „Expenses“ bezeichnet. Wofür? Laut David Lee Roth heißt es dann „I will check with accounting“. Am Ende sind es „Kosten, die überall abgezogen werden“ :-)
Also, Augen und Ohren auf und vor allem Hirn einschalten beim Abschluss von Deals in Hollywood, Berlin, Untersteinbergbach. Erfahrungen im Kampfsport können nicht schaden…
Und such‘ Dir einen Anwalt, der Dir das gleiche noch einmal verbindlich erklären kann :-)
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